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Tipps für Privatveräußerer

Legen Sie Ihren Verkaufspreis behutsam fest. Eine spätere Korrektur ist nicht ohne weiteres möglich.

 

Beim Gebrauchtwagenverkauf ist es üblich, mit Verhandlungspreisen zu operieren, denn es handelt sich um Massenprodukte, die – abgesehen vom individuellen Pflegezustand – völlig vergleichbar sind.

 

Eine Immobilie, auch ein Fertighaus, ist dagegen immer ein Unikat. Dass jeder sein Eigenheim zum bestmöglichen Preis verkaufen will, ist völlig legitim. Doch sollte der Verkaufspreis behutsam festgesetzt werden, denn der Spielraum für Korrekturen ist eng, da die Gruppe der Interessenten viel kleiner ist, als es sich der Laie vorstellt. Diese Kaufwilligen beobachten über Wochen den Anzeigenteil der Tageszeitung und kennen das Angebot ausführlich. Eine Preissenkung löst deshalb nicht automatisch Kaufbereitschaft aus, sondern weckt leicht den Verdacht, es sei etwas „faul“ an der Immobilie. (Denn warum sonst sollte der Eigentümer plötzlich mit Rabatt locken?)

 

Geben Sie telefonisch bei Terminabsprachen mit Interessenten keine Auskunft, dass an bestimmten Tagen oder Zeiten Ihre Immobilie leer steht.

 

Am Samstagmorgen klingelt das Telefon und ein Fremder wünscht Informationen zur Anzeige. Man diskutiert kurz über die Immobilie und der Interessent wünscht diese zu besichtigen. Nun wird ein gemeinsamer Termin gesucht. Für den angeblichen Interessenten ist es nun leicht festzustellen, an welchen Tagen niemand im Hause ist.

 

Verschicken Sie keine Unterlagen (insbesondere keine Pläne) an Interessenten, die Sie noch nicht persönlich kennen.

 

Auch mit dieser „Methode“ bekommen wildfremde Menschen Einblick in die Immobilie, kennen die Pläne und wissen bereits, wo man am leichtesten einsteigen kann.

 

Nennen Sie keine Adresse am Telefon.

 

Wenn Interessenten Sonntag um 7.00 Uhr bei Ihnen klingeln, ist das noch das Harmloseste, was Ihnen passieren kann.

 

Lassen Sie sich nicht von vermeintlich hohen Verkaufspreisen locken.

 

Werden Sie misstrauisch, wenn angebliche Interessenten ohne Verhandlungen Ihren Preis akzeptieren. Meistens kommen spätestens beim Notartermin Forderungen auf Sie zu, die Ihr Vermögen in Gefahr bringen. Wenn Sie selber schon den Eindruck haben, dass Ihr Verkaufspreis eher hoch ist, gilt doppelte Vorsicht!

 

Prüfen Sie die Bonität der Käufer, bevor Sie zum Notar fahren.

 

Entgegen landläufiger Ansicht ist der Notar nur für die Beurkundung zuständig, nicht für den Vertragsinhalt und insbesondere nicht für die Bonität (Vermögensverhältnisse) des Käufers.

 

Die Empfehlung lautet daher:

 

Suchen Sie sich einen professionell arbeitenden Makler.

 

Kommt es zum Verkauf zu einem marktgerechten Preis und hat der Makler diesen Abschluß zügig und ohne größere Belästigung durch häufige Besichtigungen erzielt, dann hat der Verkäufer eine gute Leistung zu einem fairen Preis erhalten.

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