Hinweis
Wir fliegen in den meisten Fällen mit einer DJI Mavic 2 Drohne, da diese ein Startgewicht von unter 2kg hat und daher keine Aufstiegserlaubnis der Behörden gem. Drohnenverordnung erforderlich ist. Jedoch kann es an manchen Orten sein, dass gesonderte Genehmigungen für die Durchführung eines Drohnenfluges eingeholt werden müssen. Dies kann z.B. über/um Naturparks, Gewerbegebieten, öffentlichen Organen, Bundesfernstraßen und Flughäfen sein. Grundsätzlich verlangen die Luftfahrtbehörden den so genannten kleinen Drohnenführerschein sowie eine Drohnen Haftpflichtversicherung. Weitere Informationen hierüber erhalten Sie in unserem telefonischen Vorgespräch.