Block_Verkehrswertgutachten |
(i.S.d. § 194 Baugesetzbuch)
für bebaute oder unbebaute Grundstücke.
Frau Fuhrmann ist geprüfte und registrierte
Sachverständige der Europäischen
Immobilien Akademie R.-Nr. 002/2000
Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann abgesehen vom Kauf oder Verkauf zahlreiche andere Gründe haben. So ist ein solches Gutachten in anderen Fällen hilfreich und nützlich wie zum Beispiel bei einer Auseinandersetzung vor Gericht, zur Bestimmung des Wertes der Immobilie im Erbschaftsfall oder zur Wertbestimmung für das Finanzamt, das steuerliche Festsetzungen vornehmen möchte. Auch bei der Wertermittlung im Fall von Zwangsversteigerungen, bei erzwungener Vermögensaufteilung oder anderen Fällen wie zum Zweck der Beleihung einer Immobilie ist ein Verkehrswertgutachten erforderlich.
Das Verkehrswertgutachten dient der Ermittlung des Verkehrswertes. Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum jetzigen Zeitpunkt, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der Beschaffenheit und Lage der Immobilie ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. ( § 194 BauGB)
Im Zuge der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens werden vom Sachverständigen die objektrelevanten Daten und Unterlagen ausgewertet. Die Immobilie wird sorgfältig begutachtet und die verschiedenen Faktoren, die den Verkehrswert beeinflussen, werden festgestellt. Das sind unter anderem der Zustand, die Raumaufteilung und die Größe der Immobilie, die Beschaffenheit und die Lage des Grundstückes. Im Verkehrswertgutachten werden die Fakten analysiert und das Ergebnis bestimmt den Verkehrswert. Nicht allein die Bausubstanz einer Immobilie und die Lage bestimmen den Wert, vor allem auch die Nachfrage ist ausschlaggebend für eine präzise Wertermittlung.
Die Erfahrung durch unsere Arbeit als Immobilienmakler ist für den erforderlichen Marktanpassungsfaktor oftmals von sehr hoher Bedeutung.
Im Zuge der Wertermittlung prüfen wir auch das Grundbuch. Deren Inhalt kann ein wichtiges ausschlaggebendes Kriterium bei der Wertermittlung eines Hauses sein. Bestehen etwaige Grundschulden, die den Kaufpreis nicht decken, gibt es eventuelle wohn- oder anderweitige Mietrechte – all diese Punkte bestimmen unter anderem Kauf- beziehungsweise Verkaufsmöglichkeiten und somit schließlich auch den Marktwert eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstückes.
Wir beraten Sie gerne, in welchem Umfang (einfache Bewertung oder umfangreiches Verkehrswertgutachten) Sie für Ihre Zwecke eine Wertermittlung benötigen.
Telefon: 03681 79780